6. Klimaschutzplan 2050

Aus Wärme&Wohnen Rechtskompendium
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Der Klimaschutzplan 2050 wurde zur Erreichung der international festgelegten Klimaschutzziele (z.B. die Zwei-Grad-Obergrenze) und der Vermeidung von negativen Klimafolgen erstellt. Die Ziele wurden im Dezember 2015 bei der COP 21 in Paris erstmals gemeinsam beschlossen. Der Klimaschutzplan enthält die notwendigen Schritte und Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Klimaziele in Anlehnung an die Ergebnisse von Paris.

Um die Öffentlichkeit aktiv daran zu beteiligen, wurden Bürger, Kommunen und Länder vor der Erarbeitung des Plans im Rahmen eines öffentlichen Dialogprozesses um Ideen, Meinungen und Vorschläge gebeten. Ziel des Dialogprozesses war es, anhand von den fünf unten genannten Handlungsfeldern Maßnahmenvorschläge für den Klimaschutzplan zu entwickeln. Im Anschluss an den Dialogprozess ist der Klimaschutzplan durch die Bundesregierung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet worden.

Der Klimaschutzplan besteht aus klimapolitischen Grundsätzen und Zielen der Bundesregierung. Er ist in einen internationalen Kontext (global und EU), einem Weg zum treibhausneutralen Deutschland und den fünf zentralen Handlungsfeldern, die die Ziele und Maßnahmen aufzeigen, gegliedert. Die Handlungsfelder sind das Gebäude, die Energiewirtschaft, die Landwirtschaft, der Verkehr und die Industrie plus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.


Handlungsfeld Gebäude:

Der Gebäudesektor ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich. Gleichzeitig hat er auch eines der größten Potenziale zur Minderung der Treibhausgasemissionen.

Ziel dieses Handlungsfeldes ist die Erreichung eines „nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes“. Dafür müssen Standards für Neubauten an Erfordernisse des Klimaschutzes angeglichen werden. Außerdem sollen Fördermittel der KfW-Programme auch mit signifikanten Zuschussvarianten (Tilgungszuschuss) zur Verfügung gestellt werden. „Quartierskonzepte“ im Rahmen der energetischen Sanierung, die zusätzliche Förderung von anspruchsvollen Gebäudesanierungen und gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne sollen die Sanierungsquote steigern. Dabei ist besonders die Berücksichtigung der technischen und ökologischen Qualität der verwendeten Baumaterialien wichtig.


Handlungsfeld Energiewirtschaft:

Die Energiewirtschaft ist der stärkste Verursacher von Treibhausgasemissionen, weist aber auch die größten technisch-wirtschaftlichen Minderungspotentiale auf. Ziel dieses Handlungsfeldes ist vor allem der Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien. Eine weitere Herausforderung ist eine höhere Energieeffizienz im Bereich der Energiewirtschaft. Außerdem muss der Bedarf an erneuerbaren Energien neben der Stromerzeugung in den Sektoren Wärme und Verkehr ermittelt werden. In diesem Zusammenhang wird anschließend untersucht, welche Ausbaupfade für die einzelnen Technologien erforderlich und nachhaltig umsetzbar sind.

Letztendlich wurde der Klimaschutzplan nach wiederholten mehrmaligen Anpassungen am 14. November 2016 vom Kabinett beschlossen.


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