4. Klimaabkommen von Paris 2015

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Die UN-Klimakonferenz in Paris 2015 fand als 21. UN-Klimakonferenz (COP 21) vom 30. November bis 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dabei kamen Vertreter von 195 Ländern zusammen und beschlossen ein neues Abkommen gegen die Erderwärmung. Der Vertrag verpflichtet erstmals alle Länder zum Klimaschutz.

Zentrales Ziel der 195 Länder, die im Dezember 2015 in Paris verhandelt haben, ist es, die durch Treibhausgase verursachte Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Angestrebt wird ein 1,5-Grad-Ziel.


Weiterhin einigten sich die Länder auf folgende Ziele:

• In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch sogenannte Senken, das sind etwa Wälder, aber auch unterirdische Kohlenstoffspeicher. Nach Darstellung von Klimawissenschaftlern würden damit die Netto-Emissionen auf null gesenkt.

• Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Der Vertrag sieht vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden, da die vorgelegten Maßnahmen für ein 2-Grad-Ziel nicht ausreichen.

• Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln. Jedes Land soll Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen. Dabei werden die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass etwa bei der statistischen Erfassung des CO2-Ausstoßes arme Länder nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.

• Vielen Entwicklungsländer - etwa die Inselstaaten - die durch den Klimawandel bedroht sind, wird Unterstützung hinsichtlich Naturkatastrophen zugesichert, etwa durch Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherungen.

• Die Industriestaaten sollen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Andere Staaten - damit sind vor allem aufstrebende Schwellenländer gemeint - werden "ermutigt", ebenfalls einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten.

• Außerdem wird das Versprechen der Industrieländer festgehalten, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Diese Summe soll bis 2025 fließen.

• Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich. Bei Nichterfüllung gibt es jedoch keine Strafen. Arme Länder erhalten den Anreiz, Geld zu bekommen, wenn sie sich beteiligen.


Der Pariser Klimavertrag wurde Ende 2015 vertraglich besiegelt und beschlossen. Von den 195 Nationen, die der Weltklimakonferenz angehören, mussten allerdings mindestens 55 Länder, die zugleich für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind, den Weltklimavertrag im eigenen Parlament ratifizieren. Dies geschah im Oktober 2016 und am 4. November 2016 trat das Pariser Klimaabkommen letztendlich in Kraft.

Allerdings verkündete der neue US-Präsident Donald Trump am 1. Juni 2017 den Ausstieg der USA aus dem Klimavertrag. Laut Vertrag kann der Ausstieg aber erst in vier Jahren erfolgen. Das Abkommen muss drei Jahre in dem Land in Kraft gewesen sein, und der Austritt kann erst ein Jahr nach der Kündigung erfolgen. Abgesehen von dem Austritt der USA erkennen mit Stand vom 25. September 2017 alle Staaten der Erde bis auf Syrien und Nicaragua den Vertrag an. Nicaragua kündigte im September 2017 den Beitritt an, nachdem es zuvor den Beitritt verweigert hatte.

In der dem Klimaabkommen folgenden COP 22 in Marrakesch wurden detailliertere Inhalte bezüglich dem Pariser Klimavertrag vorgestellt und festgelegt.


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