3. Vergleich der Begriffserklärungen für Hausübergabe, Hausanschluss-, Fernwärmeübergabestation in AVB FernwärmeV, BAFA, AGFW

Aus Wärme&Wohnen Rechtskompendium
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AVBFernwärmeV

Hausübergabe § 11

Das Fernwärmeversorgungsunternehmen kann verlangen, dass der Anschlussnehmer unentgeltlich einen geeigneten Raum oder Platz zur Unterbringung von Mess-, Regel- und Absperreinrichtungen, Umformern und weiteren technischen Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zu seiner Versorgung erforderlich sind. Das Unternehmen darf die Einrichtungen auch für andere Zwecke benutzen, soweit dies für den Anschlussnehmer zumutbar ist.


Hausanschluss § 10

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Übergabestelle, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Fernwärmeversorgungsunternehmen bestimmt. Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Fernwärmeversorgungsunternehmens und stehen in dessen Eigentum, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Sie werden ausschließlich von diesem hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt, müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.


BAFA

Hausanschluss/Hausübergabe (Übergabestation)

Gemäß § 10 AVBFernwärmeV besteht der Hausanschluss aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Übergabestelle, es sei denn, eine abweichende Vereinbarung wurde getroffen.

Abbildung 1 Einteilung der Begrifflichkeiten.jpg

Abbildung 1: Einteilung der Begrifflichkeiten


AGFW Arbeitsblätter

An eine Fernwärmeversorgung kann jedes Gebäude angeschlossen werden, sofern eine geeignete Hausanlage für Heizung und gegebenenfalls Trinkwassererwärmung oder Raumluftheizung vorhanden ist oder erstellt wird.


Unterstation Hausstation: Hausstation

Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale. Die Hausstation kann für den direkten oder den indirekten Anschluss konzipiert werden. (Die Anschlussart wird in der Regel vom Fernwärmeversorgungsunternehmen vorgegeben). Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere Komponenten in Baugruppen zusammengefasst werden.

- Übergabestation -

Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Sie dient dazu, die Wärme bestimmungsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben.

- Hauszentrale -

Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen Übergabestation und Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.


Hausanschlussraum

Für Hausanschlussräume gelten die technischen Anschlussbedingungen der Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) und die Festlegungen nach DIN 18012.

Tabelle 1: Übersicht zu Bezeichnungen in den jeweiligen Regelwerken

Funktion BAFA AVBFernwärmeV AGFW
Anschluss Netz Haushalt Hausanschlussstation Ferwärmeanschlussstation Übergabestation
Bindeglied Übergabestation und Hausanlage Hauszentrale Hausanschluss Hauszentrale
Hausstation Besteht aus Übergabestation und Hauszentrale Besteht aus Hausübergabe und Hausanschluss Besteht aus Übergabestation und Hauszentrale


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