18. Dorferneuerungsrichtlinie
zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) (17.01.2017)
Inhaltsverzeichnis
Zuwendungszweck
- Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
- Beiträge zum Klimaschutz, zur Energiewende, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Grundversorgung, zur Mobilität und zur Barrierefreiheit
Zuwendungsempfänger
- Teilnehmergemeinschaften,
- natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
- Gemeinden,
- Verbände
Zuwendungsvoraussetzungen
Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen.
Die Anordnung eines Verfahrens nach dem FlurbG kann unterbleiben, wenn eine nur begrenzte Aufgabenstellung vorliegt sowie Bodenordnungsmaßnahmen und öffentlich-rechtliche Regelungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung nicht erforderlich sind. Das Amt für Ländliche Entwicklung setzt das Fördergebiet fest (Einleitung des Vorhabens).
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung der Einzelmaßnahme richtet sich nach der Anlage.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist.
Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
Zeitliche Bindung von Zuwendungen
Die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks endet bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen zwölf Jahre und bei sonstigen geförderten Gegenständen fünf Jahre nach deren Fertigstellung bzw. Kauf. Weitere detailliertere Informationen zu Art und Umfang der Förderung (z.B. Zeitraum, Zuwendungsfähige Ausgaben, KAG-Beiträge) können dem Gliederungspunkt 5 der DorfR entnommen werden.
Haushalt- und Wirtschaftsführung
Die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) und die sonstigen einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind zu beachten.
Verfahrensregelungen
Antrag auf Dorferneuerung
Die Gemeinde stellt beim Amt für Ländliche Entwicklung schriftlich Antrag auf Durchführung einer Dorferneuerung im Sinn dieser Richtlinien. Der Antrag ist zu begründen. Dabei ist darzulegen,
- welche Zielvorstellungen mit der Dorferneuerung verfolgt werden sollen,
- ob und ggf. welche Gesichtspunkte eine besondere Dringlichkeit für die Dorferneuerung begründen.
Bürgermitwirkung
Die Bürgerinnen und Bürger sind in Absprache mit der Gemeinde und ggf. der Teilnehmergemeinschaft auf geeignete Weise (z. B. in Form von Seminaren, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen, Projektgruppen) aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerung zu beteiligen.
Vorbereitung und Einleitung der Dorferneuerung
Art und Umfang der Projektvorbereitung werden vom Amt für Ländliche Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde festgelegt. Die Projektvorbereitung umfasst insbesondere
- Aktionen zur Stärkung der Bürgermitverantwortung, die Gründung und Betreuung von Arbeitskreisen, Dorfwerkstätten u. Ä.,
- die Erfassung, Analyse und Beurteilung der relevanten Gegebenheiten, Probleme und Potenziale,
- die gemeinsame Erarbeitung von Zielvorstellungen (Leitbild) für die künftige Entwicklung,
- die Erstellung von Konzepten sowie
- die Berücksichtigung der Einbindung in die Gesamtgemeinde, in die Region und ggf. in interkommunale Prozesse.
Träger der Dorferneuerung
Die Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde führen die Dorferneuerung in gegenseitigem Einvernehmen sowie in gemeinsamer Verantwortung mit den Bürgerinnen und Bürgern durch.
Planungen zur Dorferneuerung
Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde stellen auf der Grundlage der Ergebnisse der Projektvorbereitung und ggf. weiterer Erhebungen und Planungen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Dorferneuerungsplan auf.
Förderregelungen
Für die Bewilligung der Zuwendungen ist das Amt für Ländliche Entwicklung zuständig.
Anlage
Maßnahmen der Dorferneuerung – Höhe der Forderung
In der Anlage der DorfR sind in Tabellenform die unterschiedlichen Maßnahmearten (z.B. Planung, Beratung, Straßen und Wege, Ökologie, Boden- und Gebäudemanagement) und die jeweilige Höhe der Förderung angegeben.
Ansprechpartner:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Infanteriestraße 1
80797 München
Telefon 089 1213-01
Fax 089 1213-1406
poststelle@ale-ob.bayern.de
www.landentwicklung.bayern.de
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