18. Dorferneuerungsrichtlinie

Aus Wärme&Wohnen Rechtskompendium
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zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) (17.01.2017)

Zuwendungszweck

  • Nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande
  • Beiträge zum Klimaschutz, zur Energiewende, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Grundversorgung, zur Mobilität und zur Barrierefreiheit

Zuwendungsempfänger

  • Teilnehmergemeinschaften,
  • natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
  • Gemeinden,
  • Verbände

Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen.

Die Anordnung eines Verfahrens nach dem FlurbG kann unterbleiben, wenn eine nur begrenzte Aufgabenstellung vorliegt sowie Bodenordnungsmaßnahmen und öffentlich-rechtliche Regelungen durch das Amt für Ländliche Entwicklung nicht erforderlich sind. Das Amt für Ländliche Entwicklung setzt das Fördergebiet fest (Einleitung des Vorhabens).


Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung der Einzelmaßnahme richtet sich nach der Anlage.


Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist.

Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.


Zeitliche Bindung von Zuwendungen

Die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks endet bei Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen zwölf Jahre und bei sonstigen geförderten Gegenständen fünf Jahre nach deren Fertigstellung bzw. Kauf. Weitere detailliertere Informationen zu Art und Umfang der Förderung (z.B. Zeitraum, Zuwendungsfähige Ausgaben, KAG-Beiträge) können dem Gliederungspunkt 5 der DorfR entnommen werden.


Haushalt- und Wirtschaftsführung

Die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) und die sonstigen einschlägigen Verwaltungsvorschriften sind zu beachten.


Verfahrensregelungen

Antrag auf Dorferneuerung

Die Gemeinde stellt beim Amt für Ländliche Entwicklung schriftlich Antrag auf Durchführung einer Dorferneuerung im Sinn dieser Richtlinien. Der Antrag ist zu begründen. Dabei ist darzulegen,

  • welche Zielvorstellungen mit der Dorferneuerung verfolgt werden sollen,
  • ob und ggf. welche Gesichtspunkte eine besondere Dringlichkeit für die Dorferneuerung begründen.


Bürgermitwirkung

Die Bürgerinnen und Bürger sind in Absprache mit der Gemeinde und ggf. der Teilnehmergemeinschaft auf geeignete Weise (z. B. in Form von Seminaren, Bürgerwerkstätten, Arbeitskreisen, Projektgruppen) aktiv an der Vorbereitung, Planung und Ausführung der Dorferneuerung zu beteiligen.


Vorbereitung und Einleitung der Dorferneuerung

Art und Umfang der Projektvorbereitung werden vom Amt für Ländliche Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde festgelegt. Die Projektvorbereitung umfasst insbesondere

  • Aktionen zur Stärkung der Bürgermitverantwortung, die Gründung und Betreuung von Arbeitskreisen, Dorfwerkstätten u. Ä.,
  • die Erfassung, Analyse und Beurteilung der relevanten Gegebenheiten, Probleme und Potenziale,
  • die gemeinsame Erarbeitung von Zielvorstellungen (Leitbild) für die künftige Entwicklung,
  • die Erstellung von Konzepten sowie
  • die Berücksichtigung der Einbindung in die Gesamtgemeinde, in die Region und ggf. in interkommunale Prozesse.


Träger der Dorferneuerung

Die Teilnehmergemeinschaft und die Gemeinde führen die Dorferneuerung in gegenseitigem Einvernehmen sowie in gemeinsamer Verantwortung mit den Bürgerinnen und Bürgern durch.


Planungen zur Dorferneuerung

Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde stellen auf der Grundlage der Ergebnisse der Projektvorbereitung und ggf. weiterer Erhebungen und Planungen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange den Dorferneuerungsplan auf.


Förderregelungen

Für die Bewilligung der Zuwendungen ist das Amt für Ländliche Entwicklung zuständig.


Anlage

Maßnahmen der Dorferneuerung – Höhe der Forderung

In der Anlage der DorfR sind in Tabellenform die unterschiedlichen Maßnahmearten (z.B. Planung, Beratung, Straßen und Wege, Ökologie, Boden- und Gebäudemanagement) und die jeweilige Höhe der Förderung angegeben.


Ansprechpartner:

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern

Infanteriestraße 1

80797 München


Telefon 089 1213-01

Fax 089 1213-1406

poststelle@ale-ob.bayern.de

www.landentwicklung.bayern.de



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