17. AMEV

Aus Wärme&Wohnen Rechtskompendium
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Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen

Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden (EltAnlagen2015)


Planungsgrundlagen

Zu den wesentlichen Planungsgrundlagen zählen Art, Nutzung und Form der baulichen Anlagen einschließlich der Unterbereiche, die Lage der Nutzungsbereiche, die betriebstechnischen Abläufe sowie die Gliederung, Abgrenzung und Struktur der Versorgungsbereiche.

Bei der Planung sind insbesondere die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes, z. B. für Sonderbauten sowie weitergehende Vorschriften u. a. für Arbeitsschutz und Umweltschutz zu beachten.


Elektrische Anschlussleistung

Die elektrische Anschlussleistung ist von entscheidender Bedeutung für die bauliche Ausführung der Haus-Anschlusseinrichtungen und elektrischen Betriebsräume sowie die Auslegung des Versorgungssystems. Da es hier keine einheitliche Regelung gibt, ist eine frühzeitige Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) unbedingt erforderlich. Die elektrische Anschlussleistung errechnet sich unter Berücksichtigung des Wirkleistungsfaktors cos -ϕ aus der Summe der Bemessungsleistungen aller installierten Verbraucher, multipliziert mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor.


Tabelle 7: Spezifischer Leistungsbedarf einiger Nutzungsarten

Gebäude Nutzungsart Spez. Leistungsbedarf in W/m2Nettogrundfläche Gesamt-Gleichzeitigkeitsfaktor
Bereich Mittelwert
Schulen 4 - 22 12 0,5 - 0,7
Verwaltungsgebäude, normale Ausstattung 5 - 25 15 0,5 - 0,7
Verwaltungsgebäude als Passivhaus mit kontrollierter Raumlüftung 13 - 43 23 0,6 - 0,7
Wohnheime 2 - 12 7 0,4 - 0,6


Tabelle 8: Gleichzeitigkeitsfaktoren für einige Verbrauchsgruppen

Verbrauchergruppe GZF
Beleuchtungsanlagen in innenliegenden Räumen 0,7 - 0,9
Heizung 0,7 - 1
Kälteanlagen 0,8 - 1
Lüftungsanlagen, kontrollierte Lüftung 0,7
Schmutz-, Warmwasserpumpen 0,2 - 0,4


Leistungsbedarfsmeldung, Anschlusskosten

Die ermittelte Anschlussleistung ist wesentliche Grundlage für die Abstimmungen mit dem VNB. Hierbei wird festgelegt: Art der Einspeisung (Nieder- oder Mittelspannung), Netzform, Aufbau der Übergabestation, Art der Messung, Zugänglichkeit der Räume für das Personal des VNB, Besondere Anforderungen an die Versorgungssicherheit, Anschlusskostenbeiträge, Baukostenzuschüsse. Der Stromliefervertrag ist inhaltlich mit dem Lieferanten abzustimmen.


Jahresbenutzungsstunden

Tabelle 9: Orientierungswerte für Jahresbenutzungsstunden in Abhängigkeit der Gebäudeart

Gebäudeart Jahresbenutzungsstunden (h/a)
Mittlere Verwaltungsgebäude (Einschicht Betrieb) 1.000 - 2.000
Kliniken, je nach Größe 4.000 - 4.400
Schulen (Halbtags) 800 - 1.200
Wohnheime 2.000 - 3.000


Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen

Die Errichtung von Mittelspannungs- und Niederspannungsanlagen ist an bestimmte Normen gebunden. Die AMEV stellt diesbezüglich detaillierte Informationen u.a. zu Schaltanlagen, Transformatoren, Erdung, (Spannungs-) Verteilung, Stromkreise und Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Diese Informationen befinden sich unter den Punkten 2 bzw. 3 der AMEV.


Elektrische Betriebsräume

Betriebsräume für elektrische Anlagen (elektrische Betriebsräume) sind Räume, die ausschließlich zur Unterbringung von Einrichtungen zur Erzeugung oder Verteilung elektrischer Energie oder zur Aufstellung von Batterien dienen. Folgende elektrische Betriebsmittel sind in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen unterzubringen:

  • Transformatoren und Schaltanlagen über 1 kV,
  • Ortsfeste Stromerzeugungsaggregate für die Sicherheitstechnischen Anlagen und
  • Einrichtungen und Zentralbatterien der sicherheitstechnischen Anlagen.

Für elektrische Betriebsräume gelten einige allgemeine Anforderungen (z.B. Erreichbarkeit, Rettungsweg, Temperatur, Schutz) und je nach Betriebsmittel spezifische Anforderungen. Diese richten sich meist nach DIN VDE - Normen und sind in den Punkten 5.3 bis 5.6 detailliert aufgeführt.


Abnahme, Dokumentation, Prüfung, Instandhaltung

Wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäß errichteten elektrischen Anlage sind folgende durch den Fachplaner und Errichter beizubringende Unterlagen:

  • Planungs- und Berechnungsunterlagen,
  • Nachweise über die durchgeführten Erstprüfungen einschließlich der zugehörigen
  • Messergebnisse,
  • Errichterbescheinigungen,
  • Zertifikate, Konformitätsnachweise, Herstellererklärungen im erforderlichen Umfang,
  • Technische Unterlagen.

Die einzeln aufgeführten Nachweise sind ausführlich in den Punkten 6.1 bis 6.5 beschrieben.


Mess- und Verbrauchswerterfassung

Die Erfassung von Messdaten und Verbrauchswerten ist für den Betrieb technischer Anlagen und für die Überwachung und Abrechnung von Verbrauchswerten unumgänglich. Unter diesen Gesichtspunkten muss im Einzelfall festgelegt werden, welche Daten

  • ständig erfasst und vor Ort angezeigt (ggf. zusätzliche Möglichkeiten zur Aufschaltung der Daten auf eine zentrale Betriebsdatenerfassung),
  • ständig erfasst und an eine zentrale Betriebsdatenerfassung übermittelt (keine Anzeige vor Ort) oder
  • nur bei Bedarf über einen festgelegten Zeitraum durch ein mobil einsetzbares Datenaufzeichnungsgerät (z. B. Datenlogger) erfasst werden müssen.

In Punkt 7 wird ausführlich, aber meist sehr allgemein auf Photovoltaikanlagen eingegangen. Hierbei wird der Aufbau, die gesetzlichen Vorgaben, die bauaufsichtliche Einordnung und Zulassung, die technischen Anforderungen, die Anlagensicherheit und die Netzeinspeisung beschrieben.


Anhang

Der Anhang verweist auf eine Planungshilfe für elektrische Leistungsbilanzen für das Normal- und Ersatznetz und dessen Vorgehensweise sowie auf eine Checkliste für die Abnahme von elektrischen Anlagen durch den Auftraggeber, in der für die jeweiligen Unterlagen die geltende Grundlage vermerkt ist. Außerdem steht abschließend eine Auswahl wichtiger Vorschriften, Regelwerke und Arbeitshilfen.


Ansprechpartner:

Geschäftsstelle des AMEV im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Referat B I 3

Krausenstraße 17, 10117 Berlin

Telefon: (030) 18 - 305-7136 Computerfax: (030) 18-10-305-7136 E-Mail: amev@bmub.bund.de



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